NEPAL
Nepal Transporte und Spedition Dienstleistungen
Nepal
Hauptstadt
Kathmandu
Einwohnerzahl
27,47 Mio.
Landessprache/n
Nepalesisch
Währung
Nepalesische Rupie (NPR)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 19,29 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 694
Schweizer Exporte
CHF 24,40 Mio.
Schweizer Importe
CHF 8,48 Mio.
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Nepal
Die Schweiz ist in Nepal gut positioniert und geniesst hohes Ansehen. Die Beziehungen sind traditionell von Entwicklungsthemen geprägt. Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit bietet technische Beratung und Hilfe bei der Umsetzung von Entwicklungs¬programmen an.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der Schweiz mit Nepal sind nicht intensiv, Schweizer Direktinvestitionen in Nepal unbedeutend.
2011 exportierten Schweizer Unternehmen Waren im Wert von CHF 14.9 Mio. nach Nepal, hauptsächlich Uhren, Fahrzeuge, pharmazeutische Erzeugnisse und Maschinen. Die Schweizer Importe aus Nepal beliefen sich im Jahr 2011 insgesamt auf CHF 4.6 Mio., v.a. Textilien und Bekleidung.
Vertragliche Regelungen
Nepal – EU: In allgemeine autonome Zollpräferenzen einbezogen.
Vertrag über die Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen vom 20.10.1986.
Geschäftssprache
Englisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Währung
1 Nepales. Rupie (NR) = 100 Paisa (P).
ISO-Code: NPR
Importkontrolle
Einfuhren unterliegen, bis auf wenige Ausnahmen, keiner Lizenzpflicht. Ein Importverbot besteht z.B. für Rüstungsgüter. Verfahren wird nach dem „Open General Licence System“. Rechtsgrundlage sind die „Export & Import Regulations.
Importeure sind generell zum Devisenerwerb berechtigt.
Umsatzsteuerregelsatz: 13%
Zahlungsbedingungen und Angebote
Unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv überwiegend.
Fakturierung in €.
Angebote in Englisch.
Ursprungsangaben und Verpackung
In Anlehnung an die Vorschriften Indiens. Besondere Vorschriften bei Lebensmitteln und Arzneimitteln zu beachten (IHK Industrie- und Handelskammern, Spediteur).
Warenmuster und -proben
Grundsätzlich muss Zoll entrichtet werden. Jede natürliche Person kann jedoch Waren im Wert bis zu 300 NR pro Jahr zoll- und lizenzfrei einführen.
Versand- und Begleitpapiere
a) Postsendungen: Höchstgewicht 20 kg, 1 APK (Auslandspaketkarte) , 1 ZI (Zollinhaltserklärungen) (englisch).
b) HR (Handelsrechnungen) 3-fach in engl. Es ist ratsam am Ende die Erklärung „We certify this invoice to be true and correct“ (unterzeichnet)
c) UZ (Ursprungszeugnisse) erforderlich; Legalisierung auf Anforderung
d) detaillierte Packliste erforderlich