PALÄSTINENSISCHES GEBIET
Palästinensisches Gebiet Transporte und Spedition Dienstleistungen
Palestinian Territory, Occupied
Hauptstadt
Jerusalem / Ramallah und Gaza
Einwohnerzahl
ca. 2,85 Mio. Westbank und ca. 1,82 Mio. (Gazastreifen)
Landessprache/n
Arabisch
Währung
Israelische Schekel (ILS)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
10’724 Mio. USD
BIP pro Einwohner
2’557 USD
Schweizer Exporte
23,78 Mio. CHF
Schweizer Importe
0,16 Mio. CHF
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Besetztes Palästinensisches Gebiet
Die Beziehung der Schweiz zum Besetzten Palästinensischen Gebiet ist geprägt vom israelisch-palästinensischen Konflikt. Die Schweiz ist bestrebt, gute Beziehungen zu beiden Seiten zu unterhalten. Eckpfeiler der Schweizer Aussenpolitik im Nahen Osten sind friedensfördernde Massnahmen, Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe sowie die Förderung des Völkerrechtes – insbesondere der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Besetzten Palästinensischen Gebiet sind bescheiden. Seit 1999 besteht ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO).
Das Swiss Import Promotion Programme (Sippo) unterstützt die Wirtschaftsentwicklung in den Bereichen Lebensmittelspezialitäten und Heimtextilien.
Vertragliche Regelungen
Europa-Mittelmeer-Interims-Assoziationsabkommen seit 01.07.1997.
Mitglied der PAN-EURO-MED-Zone
Mitglied der Arabischen Liga.
Geschäftssprache
Englisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Währung
Israelische und Jordanische Währung im Umlauf.
Importkontrolle
Lizenzsystem: Einfuhrlizenzen sind oftmals erforderlich;
Lieferungen dürfen nur noch über palästinensische Vertreter, Konzessionäre abgewickelt werden.
Es besteht eine de-facto-Zollunion mit Israel.
Einfuhren aus dem Ausland unterliegen dem Pariser Protokoll über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Israel und der PNA. Es existiert ein Freihandelsabkommen mit der EU. Es sind keine Zölle zu bezahlen, lediglich die Mehrwert- und Einkaufsteuer.
Für Nahrungsmittel, lebende Tiere, technische Geräte, Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile, Erdöl, pflanzl. Öle und Zigaretten bestehen besondere Einfuhrbestimmungen. Für den Devisenverkehr ist die Palestian Monetary Authority (PMA) zuständig. Sie erfüllt quasi die Funktion der Zentralbank.
Staatliche Ausfuhrgarantien für kurzfristige Handelsgeschäfte mit Kreditlaufzeiten von max. 360 Tagen sind möglich.
Mehrwertsteuer 17%
Zahlungsbedingungen und Angebote
Lieferung gegen unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv.
Markierungsvorschriften
Die für Israel gültigen Vorschriften sind zu beachten.
Alle Waren müssen in arabisch beschriftet sein.
Bei Nichtbeachtung erfolgt die entschädigungslose Beschlagnahme.
Versand- und Begleitpapiere
Schiffsfrachtdokumente
a) HR (Handelsrechnungen) (3-fach), engl. mit allen handelsüblichen Angaben unbeglaubigt.
– Aktueller Stand und Abwicklungsformalitäten bei IHK (Industrie- und Handelskammern) und Fachverbänden erfragen.
b) UZ (Ursprungszeugnisse) erforderlich (Anzahl unterschiedlich)
c) Warenverkehrsbescheinigung (WVB (Warenverkehrsbescheinigung) ) EUR. 1 bzw. Präferenzursprungsnachweis auf Anforderung. Für Waren, die unter das Präferenzabkommen mit der EU fallen, Präferenzursprungsnachweis EUR. 1 für Sendungen mit Wert über 6.000,– €; für Warensendungen unter 6.000,– € ist vom Ausführer auf einem Handelsdokument (z. B. HR (Handelsrechnungen) ) folgende Erklärung abzugeben: „Der Ausführer der Erzeugnisse, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Erzeugnisse, soweit nichts anderes angegeben ist, pr.ferenzbegünstigte Ursprungserzeugnisse … sind.“ Englische Fassung: „The exporter of the products covered by this document declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of … preferential origin.“ Datum, Unterschrift.
d) EUR-MED