RUSSLAND
Russland Transporte und Spedition Dienstleistungen
Russian Federation
Hauptstadt
Moskau
Einwohnerzahl
142.9 Mio
Landessprache/n
Russisch
Währung
Russische Rubel (RUR)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 1‘861 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 12’718
Schweizer Exporte
CHF 2,3 Mia.
Schweizer Importe
CHF 1.58 Mia.
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Russland
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Russland ist ein grosser Markt mit viel Potenzial für Schweizer Unternehmen. Mit einem Aktionsplan zur Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen engagiert sich die Schweiz für optimale Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft. Eine bilateral gemischte Wirtschaftskommission trifft sich jährlich.
Der in die Botschaft integrierte Swiss Business Hub berät interessierte Schweizer Unternehmen beim Markteintritt in Russland und betreibt Werbung für den Schweizer Wirtschaftsstandort.
Geschäftssprachen
Russisch (wenn auch in einzelnen Republiken nicht mehr Amtssprache, ist Russisch die einzige sprachliche Brücke; im internationalen Verkehr akzeptiert), Deutsch, Englisch, Französisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System
Zolltarif
Harmonisiertes System. Verzollung nach dem Transaktionswert.
Währung
Landeswährung 1 Rubel (Rbl) = 100 Kopeken
ISO-Code: RUB
Importkontrolle
Die EU hat umfangreiche Sanktionsmaßnahmen gegenüber der Russischen Föderation verhängt, die sich in ein Waffenembargo, Handels- und Dienstleistungsbeschränkungen und Finanzsanktionen unterteilen. Nähere Informationen bietet das BAFA auf seiner Homepage. Russland bildet mit Belarus und Kasachstan eine Zollunion in deren Gebiet einheitliche Einfuhrbeschränkungen gelten.
Importlizenzen sind für die Mehrzahl von Waren nicht nötig, ausgenommen: Industrieabfälle, Edelmetalle, pharmazeutische Produkte, radioelektrische Geräte (Hochfrequenztechnik), medizinische Apparate und Geräte, Chiffriertechnik, Sprengstoffe, Teppiche, textile Bodenbeläge, chem. Pflanzenschutzmittel, Tabak, Ethylalkohol, Wodka und andere alkoholische Getränke. Zudem bestehen für einzelne Waren umfangreiche Sonderbestimmungen. (z. B. hohe Zölle auf gebrauchte PKW, älter als 7 Jahre), Pflicht zur Verwendung elektronisch erfassbaren Steuerbanderolen für den Handel mit Alkoholika.
Als Gegenreaktion auf die verhängten EU-Sanktionen verhängte Russland Importverbote für Milchund Fleischprodukte, Obstsorten aus der EU, USA, Australien, Kanada und Norwegen. (voraussichtlich auf ein Jahr begrenzt).
Devisenkontrollen bestehen für Transaktionen ab einem Wert von 50.000 USD. Ab diesem Wert muss der Importeur einen „Passport of Deal“ bei einer lizenzierten Bank beantragen.
Umsatzsteuerregelsatz: 18 %, Vorsteuerabzug und Erstattung möglich, aber strikte Voraussetzungen zu beachten (IHK (Industrie- und Handelskammern) ansprechen).
Zollabfertigungsgebühren von 55 bis 100.000 RUR, abhängig vom Warenwert.
Zahlungsbedingungen und Angebote
Von Lieferung auf offene Rechnung wird abgeraten; bestätigtes Akkreditiv oder Vorkasse. Bei Importen gegen Vorauszahlung muss der volle Valuta-Wert in Rubel zum Tageskurs bei der Zentralbank hinterlegt werden. (Gilt nur für Warengeschäfte, nicht für Dienstleistungen), daneben muss die Ware zwingend nach 180d die russische Grenze passieren.
Die Bezahlung der Ware ist problematisch. Die Bonität der Kunden, aber auch der Banken, ist unsicher. Gegengeschäftsangebote oder Investitionsmöglichkeiten auf Rubel-Basis werden interessanter.
Bartergeschäfte spielen eine große Rolle. Angebote in € frei Grenze Bundesrepublik, Verwendung Incoterms 2010 sehr üblich. Achtung: Bezahlung und Verrechnung darf ausschließlich in RUBEL erfolgen.
Exportkreditversicherungen möglich.
Ursprungsangaben
Sämtliche Waren müssen mit dem Ursprungsland versehen sein. Herkunftsbezeichnung „Made in ………… “ oder „XXX“ (Code und Land einfügen). Kennzeichnungspflicht für bestimmte Produkte in russischer Sprache beachten.
Markierung / Etikettierung
Die Kennzeichnungspflichten sollten im Vorweg mit dem Handelspartner abgeklärt werden.
Verpackung
Stabile Holzstoff- oder Holzkisten verwenden, Pappkarton nicht ausreichend. Zu den üblichen Forderungen gehört, dass die Ware so verpackt sein muss, dass sie z. B. der Lagerung unter freiem Himmel ein Jahr standhalten kann. Auf allen Packstücken muss die genaue Bezeichnung der Absenderund Empfängerfirma, die gesamte Kollianzahl und die Art der Verpackung vermerkt sein.
Warenmuster und -proben
Muster und Proben ohne Handelswert sind zollpflichtig.
Carnet-A.T.A.-Verfahren zugelassen. Mitführung des deutschen Nämlichkeitsscheines (INF3) wird empfohlen. Seit 15.05.2000 akzeptiert Russland das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Verwendung von verschiedenen Waren. Von der Ausstellung wird jedoch abgeraten, da, trotz Carnets, Wartezeiten und teure Zollverfahren zu erwarten sind. Einzelheiten sind zu erfragen bei den IHK (Industrie- und Handelskammern) n.
Versand- und Begleitpapiere
a) HR (Handelsrechnungen) 2-fach unterzeichnet mit allen handelsüblichen Angaben, u.a. Ursprungsland, Brutto- und Nettogewicht, Marke, Nummer, Skonti usw. unbeglaubigt. (für den Import zwingend in russischer Sprache!), Für kostenlose Sendungen muss in der Proforma-Rechnung der Einzel- und Gesamtpreis mit dem Vermerk „Nur für Zollzwecke“ oder „Only for custom clearence“ eingetragen werden.
b) UZ (Ursprungszeugnisse) sind 1-fach erforderlich. Bei Warenursprung „Switzerland“ oder „…………… (European Union)“ oder nur „European Union“. angeben.
c) Packlisten 5fach, russisch oder deutsch. (ausgenommen Rohstoffe und Chemikalien) Konnossemente bedürfen keiner Beglaubigung.
d) Postpakete bis 20 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , 2 ZI (Zollinhaltserklärungen) russ/frz., Luftpostpakete bis 10 kg desgleichen, jedoch APK (Auslandspaketkarte) mit „Luftpost“-Kleber; Luftfracht: Luftfrachtbrief, Importlizenz, 2HR (Handelsrechnungen) , unbeglaubigt. Bahnfracht: 1 int. Frachtbrief (CIM). Int. Zollanmeldungen nicht erforderlich.
e) bei Versand von Gütern für Ausstellungszwecke sind zahlreiche Sondervorschriften erforderlich (Messespediteur fragen!).
f) oftmals gefordert: Garantieschreiben: des Ausführers.
Muss i.d.R. folgende Punkte enthalten: 1. Garantie, dass die gelieferte Ware den höchsten Errungenschaften der Technik entspricht, 2. Garantie hinsichtlich Vollständigkeit und Güte der gelieferten Waren, 3. Garantie, dass die gelieferte Ware in voller Übereinstimmung mit den Einzelheiten des Kaufvertrages hergestellt worden ist, 4. Garantie, für Mängel an den gelieferten Waren für . . . . . Monate zu haften.