ESTLAND
Estland Transporte und Spedition Dienstleistungen
Estonia
Hauptstadt
Tallinn
Einwohnerzahl
1.32 Mio.
Landessprache/n
Estnisch
Währung
Euro (EUR)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 26,4 Mrd
BIP pro Einwohner
USD 19’777
Schweizer Exporte
CHF 154 Mio
Schweizer Importe
CHF 46 Mio
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die wirtschaftlichen Beziehungen entwickeln sich positiv. Das Handelsvolumen erreichte 2013 rund 182 Mio. CHF. Seit Estlands EU-Beitritt im Jahr 2004 basiert der bilaterale Handel auf dem entsprechenden Freihandelsabkommen. Die Schweizer Investitionen sind im Laufe der letzten zehn Jahre kontinuierlich gestiegen. Etwa 90 Firmen aus der Schweiz haben in Estland Investitionen vorgenommen.
Vertragliche Regelungen
Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen.
Seit Estlands EU-Beitritt im Jahr 2004 basiert der bilaterale Handel auf dem entsprechenden Freihandelsabkommen
EU-Mitglied seit 1.5.2004.
Geschäftssprachen
Estnisch, Russisch, Deutsch, Englisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System
Zolltarif (für Nicht-EU-Waren)
Harmonisiertes System. Verzollung nach dem Transaktionswert.
Währung
Landeswährung: € (seit dem 01.01.2011)
ISO-Code: EUR
Importkontrolle
EU-Waren befinden sich im freien Verkehr. Es besteht ein freier Devisenmarkt. Es gibt keinerlei Devisenbeschränkungen
mehr. Es ergeben sich folgende Einfuhrnebenabgaben: staatliche Gebühren, Einfuhrumsatzsteuern, Verbrauchssteuern, Verpackungssteuern und Dienstleistungsgebühren der Zollverwaltung. Einfuhrgenehmigungen nur für international verbotenen Waren (z.B. Waffen, Rauschgift). Ausfuhrgenehmigungen insbesondere für Antiquitäten.
Umsatzsteuerregelsatz: 20%. (ermäßigter Satz: 9%),
Erstattung gezahlter USt möglich.
Zahlungsbedingungen und Angebote
Vorauszahlung empfehlenswert; oder die Vereinbarung eines unwiderruflichen Akkreditivs. Zahlung Kasse gegen Dokumente mit Risiko verbunden. Unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen sollten im Vertrag ausreichende Sicherheiten festgelegt werden, wie Stellung einer Bankgarantie oder Anzahlung bei Auftragserteilung. Bei staatlichen Ausfuhrgarantien für deutsche Exporte bestehen Deckungsmöglichkeiten nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall.
Angebote nach eigenem Ermessen. Schriftverkehr und Prospekte in Englisch oder Deutsch; Russisch wegen historischer Belastung ggf. problematisch.
Ursprungsangaben
Übliche Markierungen, Sonderbestimmungen: für Nahrungsmittel, Wein sowie Alkoholika. Auskunft bei IHK (Industrie- und Handelskammern) oder Importeur einholen. Angabe von Ursprungsbezeichnungen empfehlenswert.
Verpackung
Handelsübliche Verpackungsvorschriften finden Anwendung. EU-Richtlinie sieht vor, dass Verpackungsmaterial aus Holz aus entrindetem Rundholz hergestellt sein muss. Diese Regelung der EU geht über die im ISPM 15-Standard geforderte Behandlung hinaus.
Warenmuster und -proben
Zollfrei