FINNLAND
Finnland Transporte und Spedition Dienstleistungen
Finland
Hauptstadt
Helsinki
Einwohnerzahl
5,4 Mio.
Landessprache/n
90% Finnisch, 5,4% Schwedisch, 1,1% Russisch, 0.03% Samisch, 3,5% Andere
Währung
Euro (EUR)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 271 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 49’497
Schweizer Exporte
CHF 786 Mio.
Schweizer Importe
CHF 1’021 Mrd.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Im Rahmen der bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz gehören die Schweiz und Finnland demselben Binnenmarkt an. Das Handelsvolumen der beiden Länder belief sich 2014 auf rund 1,8 Milliarden CHF.
Vertragliche Regelungen
Seit 01.01.1995 Mitglied der Europäischen Union.
Geschäftssprachen
Finnisch, Schwedisch, Deutsch, Englisch.
Drucksachen möglichst in finnischer Sprache.
Zolltarif (für Nicht-EU-Waren)
Harmonisiertes System. Verzollung nach dem Transaktionswert.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Währung
Landeswährung: €
ISO-Code: EUR
Importkontrolle
EU-Waren befinden sich im freien Verkehr.
Für die Einfuhr von Nicht-EU-Waren existiert eine Globalkontingentliste und eine Liste der einer Einzellizenz bedürftigen Waren.
Einfuhrgenehmigungen sind insbesondere für zahlreiche Lebensmittel bzw. landw. Erzeugnisse und für bestimmte Mineralölerzeugnisse erforderlich. Lizenz ist beim Lizenzamt zu beantragen. Umsatzsteuerregelsatz 24% (ermäßigter Satz: 14/10%), Erstattung gezahlter USt möglich.
Die Aaland-Inseln sind vom Geltungsbereich der Umsatzsteuer ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen und Angebote
Nachnahme oder Ziel; meist nicht abgesichert.
Ursprungsangaben
Ursprungsangaben für eine Anzahl Waren werden gefordert. Auskunft bei IHK (Industrie- und Handelskammern) oder Importeur einholen.
Verpackung und Markierung
EU-Richtlinie sieht vor, dass Verpackungsmaterial aus Holz aus entrindetem Rundholz hergestellt sein muss. Diese Regelung der EU geht über die im ISPM 15-Standard geforderte Behandlung hinaus.
Für bestimmte Waren, insbesondere Lebensmittel, Alkoholika, Rindfleisch, Medikamente oder gefährliche Chemikalien gelten Sondermarkierungsvorschriften.
Auskunft bei IHK (Industrie- und Handelskammern) einholen.