NIEDERLANDE
Niederlande Transporte und Spedition Dienstleistungen
Netherlands
Hauptstadt
Amsterdam
Einwohnerzahl
16.8 Mio.
Landessprache/n
Niederländisch, Friesisch
Währung
Euro (EUR)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 866 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 51’373
Schweizer Exporte
CHF 5.240 Mrd.
Schweizer Importe
CHF 5.579 Mrd.
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Niederlande
Die Beziehungen sind ausgezeichnet und problemlos; der wirtschaftliche, kulturelle und individuelle Austausch ist intensiv, freundschaftlich und direkt. Beide Länder stehen sich in (wirtschafts-)politischen und gesellschaftlichen Auffassungen nahe.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die Niederlande sind ein wichtiger Wirtschaftspartner der Schweiz. Der bilaterale Handel ist seit Jahren konstant. Die Schweiz weist gegenüber den Niederlanden traditionell ein Handelsdefizit aus. Die Niederlande sind eines der wichtigsten Zielländer Schweizer Direktinvestitionen. Gleichzeitig war das Königreich per Ende 2013 mit einem Gesamtbetrag von 190 Milliarden CHF der weltweit wichtigste Direktinvestor in der Schweiz.
Vertragliche Regelungen
Erneuertes Doppelbesteuerungsabkommen von 2012 (noch nicht in Kraft), BGBl. II, 2012, S. 1414.
EU Mitglied seit 01.01.1958.
Geschäftssprachen
Niederländisch, Deutsch, Englisch.
Maße und Gewichte
metrisches System
Zolltarif (für Nicht-EU-Waren)
Harmonisiertes System, Verzollung nach dem Transaktionswert.
Währung
Landeswährung: €
ISO-Code: EUR
Importkontrolle
EU-Waren befinden sich im freien Verkehr. Für die Einfuhr von Nicht-EU-Waren sind Rechnungen mit allen handelsüblichen Angaben erforderlich. Medizinische und pharmazeutische Waren sind zu registrieren.
Aruba und die niederländischen Antillen zählen zum Drittlandsgebiet.
Umsatzsteuerregelsatz: 21% (ermäßigter Satz: 6%),
Erstattung gezahlter USt möglich.
Zahlungsbedingungen und Angebote
Im Verkehr mit solventen Importeuren Ziel wie im Inland.
Ursprungsangaben
Ursprungsangaben auf Waren und Kisten werden nicht gefordert. Sonderregeln für Verpackung,
Kennzeichnung, Markierung und “Warenwert” gelten für: Lebensmittel, Margarine, Molkereiprodukte, Fleisch, Fleischwaren, Fett, Fische, Muschel- und Schalentiere, Eier, Essig, Wein, Liköre, Bier, Gewürze. Tapeten, Papier, Gasmasken, Kapok, Bettwäsche, Kristallglas, Waschmittel, radioaktive Stoffe, Textilien.
EU-Richtlinie sieht vor, dass Verpackungsmaterial aus Holz aus entrindetem Rundholz hergestellt sein muss. Diese Regelung der EU geht über die im
ISPM 15-Standard geforderte Behandlung hinaus.
Warenmuster und -proben
ohne Handelswert = zollfrei.