ÖSTERREICH
Österreich Transporte und Spedition Dienstleistungen
Austria
Hauptstadt
Wien
Einwohnerzahl
8,2 Mio.
Landessprache/n
Deutsch
Währung
Euro (EUR)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 437 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 51’307
Schweizer Exporte
CHF 7,8 Mrd.
Schweizer Importe
CHF 8,9 Mrd.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
2014 betrug das Handelsvolumen 16,7 Milliarden CHF. Dabei resultiert für die Schweiz regelmässig ein Handelsbilanzdefizit, 2014 betrug es 1,1 Milliarden CHF. Die Schweiz gehört zu den wichtigsten Investoren in Österreich. Der Gesamtbestand an Investitionen von Schweizer Firmen betrug Ende 2013 10,8 Milliarden CHF. Dies entspricht einem Personalbestand in Österreich von rund 46’400 Personen.
Österreichische Direktinvestitionen in der Schweiz haben seit 2000 stark zugenommen und betrugen Ende 2013 59,9 Milliarden CHF. Damit verbunden sind 20’200 Arbeitsplätze, vorab in Industriebetrieben.
Vertragliche Regelungen
Bilaterale Abkommen mit EU
EU Mitgliedschaft seit 01.01.1995.
Geschäftssprache
Deutsch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif (für Nicht-EU-Waren)
Harmonisiertes System. Verzollung nach dem Transaktionswert.
Währung
Landeswährung: €
ISO-Code: EUR
Importkontrolle
EU-Waren befinden sich im freien Verkehr.
Für die Deklaration von Nicht-EU-Waren sind Handelsrechnungen mit allen üblichen Angaben in 2-facher Ausfertigung unter Angabe des Herkunfts- und Ursprungslandes erforderlich. Für Textilien gelten Sonderregelungen.
Einfuhrgenehmigungspflichtige Waren (in der Regel Chemikalien) sind in den Anhängen zum österreichischen AH-Gesetz in der gültigen Fassung veröffentlicht.
Sonderregelungen bestehen des Weiteren hinsichtlich Einfuhren aus China.
In den steuerlichen Sondergebieten Jungholz und Mittelberg gilt ein Umsatzsteuersatz von 19%.
Umsatzsteuerregelsatz: 20% ermäßigter Satz:
12/10%), Erstattung gezahlter USt möglich.
Zahlungsbedingungen und Angebote
€-oder USD-Fakturierung. Bevorzugt wird frei Haus Lieferung. Eigentumsvorbehalt üblich. In der Regel Auftragsbestätigung gewünscht.
Ursprungsangaben
Allgemein nicht erforderlich. Angabe der örtlichen Herkunft bei Blei-, Kopier-, Farbstifte und -minen, Honig,Schönheitsmittel erforderlich. Irreführungsverbot.
Markierung/Etikettierung
Kennzeichungspflichten bestehen für Textilien, Arzneimittel, Lebensmittel, Chemikalien, Wein, Reinigungsmittel, Waschpulver, Kunststoffrohre, Düngemittel.
Detaillierte Informationen können bei der IHK (Industrie- und Handelskammern) erfragt werden.
Verpackung
Rücknahmeverpflichtung nach österreichischer Verpackungsverordnung, ansonsten keine Sonderregelungen.
EU-Richtlinie sieht vor, dass Verpackungsmaterial aus Holz aus entrindetem Rundholz hergestellt sein muss. Diese Regelung der EU geht über die im ISPM 15-Standard geforderte Behandlung hinaus.
Warenmuster und -proben
ohne Handelswert = zollfrei (einige Waren ausgenommen:
z.B. Tabak, Alkohol, Kosmetik)