SERBIEN
Serbien Transporte und Spedition Dienstleistungen
Serbia
Hauptstadt
Belgrad
Einwohnerzahl
7.5 Mio
Landessprache/n
Serbisch, Albanisch, Ungarisch, Bosnisch, andere
Währung
Serbischer Dinar (RSD)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 46.11 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 10’700
Schweizer Exporte
CHF 152 Mio.
Schweizer Importe
CHF 65 Mio.
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Serbien
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Institutionell ist die wirtschaftliche Zusammenarbeit durch jährliche Regierungstreffen in Form einer gemischten Kommission und Wirtschaftsforen geprägt, in denen Prioritäten festgelegt und allfällige Schwierigkeiten besprochen werden und auf Investitionsmöglichkeiten hingewiesen wird.
Bei den Handelsbeziehungen besteht Potenzial; sie haben aufgrund der Wirtschaftskrise einen Rückgang erfahren. Das Gleiche gilt für Schweizer Direktinvestitionen in Serbien. Serbien bleibt aber für Schweizer Unternehmen ein attraktiver Markt.
Geschäftssprache
Deutsch, Englisch, Französisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System
Zolltarif
Harmonisiertes System
Währung
1 Serbischer Dinar (Din.) = 100 Para.
ISO-Code: RSD.
Im Kosovo dient der Euro als Währung.
ISO-Code: EUR
Importkontrolle
Die Einfuhr ist weitgehend liberalisiert. Lizenzen sind z.B. erforderlich für Abfälle, giftige Stoffe, Pestizide, Düngemittel, Samen, Telekommunikation, Rohstoffe für die Arzneimittelproduktion, Waffen.
Ausgewählte Produktgruppen müssen gem. Norm SRPS ISO/IEC 15421 mit einem EAN/UPC-Code versehen sein wie z.B. Arzneimittel und medizinische Hilfsmittel.
Umsatzsteuerregelsatz: 18%
Zahlungsbedingungen und Angebote
Bei Lieferungen ist grundsätzlich zu empfehlen, Vorkasse zu verlangen. Oder Stellung eines unwiderruflichen, von einer deutschen oder international renommierten Bank bestätigten Akkreditivs. Falls möglich, Bönitätsauskunft bei serbischen Wirtschaftskammern einholen. Eigentumsvorbehalt anstreben. Bargeldzahlungen zur Begleichung von Handelsgeschäften untersagt. Fakturierung in €. Deckungsmöglichkeiten bestehen für kurzfristige
Geschäfte mit einer Laufzeit von bis zu 360 Tagen.
Markierung / Etikettierung
handelsübliche Markierung mit Angabe zum Ursprungsland.
Besonderen Etikettiervorschriften unterliegen u.a. Medikamente und Nahrungsmittel.
Verpackung
Besondere Vorschriften sind nicht bekannt. Bei Verwendung von Heu und Stroh als Verpackungsmittel erfolgt eine Phytosanitärkontrolle an der Grenze.
Anwendung IPPC-Standard ISPM Nr. 15.
Muster und Proben
Muster ohne Handelswert sind zollfrei.
Carnet A.T.A Verfahren möglich
Versand- und Begleitpapiere
Übliche, sowie bei Frachtsendungen (Bahn, LKW, Schiff)
a) Handelsrechnung (HR (Handelsrechnungen) ), 3-fach, unterschrieben und mit allen handelsüblichen Angaben versehen, unbeglaubigt (Allg. Teil, Pkt. 4).
b) Ursprungszeugnis 2-fach, sofern vom Importeur gefordert. Beglaubigung, falls vom Importeur gefordert. Als Ursprungsland „Schweiz“ oder „Bundesrepublik Deutschland (Europäische Union)“ oder nur „Europäische Union“ angeben.
c) Konnossemente unbeglaubigt.
d) Bahnsendung: 1 Int. Frachtbrief – Postsendungen bis max. 20 kg, 1APK (Auslandspaketkarte) , 3 ZI (Zollinhaltserklärungen) engl., franz
f) WVB (Warenverkehrsbescheinigung) EUR. 1 bzw. UE: Der Präferenz-Ursprungsnachweis für Erzeugnisse, die unter die im Interimsabkommen der EG mit der Republik Serbien vereinbart “Ursprungsregelung” fallen, ist wie folgt zu erbringen. Werte über 6000,- € EUR. 1 (1-fach). Die Ausstellung der WVB (Warenverkehrsbescheinigung) erfolgt durch die Zollstellen. Für Sendungen im Werte bis zu 6000,- €, UE: Rechnungserklärung (oder einem anderen Handelsdokument) aufzunehmen: “Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, pr.ferenzbegünstigte . . . –Ursprungswaren sind” Ort und Datum, Unterschrift des Ausführers und Name des Unterzeichners in Druckschrift (Ursprungserzeugnisse aus Ceuta und Melilla sind deutlich mit der Kurzbezeichnung „CM“ zu kennzeichnen). Hinweis: liegt die Bewilligung EA vor, können UE auch bei Werten größer 6.000 auf der RE abgegeben werden.