SLOWENIEN
Slowenien Transporte und Spedition Dienstleistungen
Slovenia
Hauptstadt
Ljubljana
Einwohnerzahl
2 Mio
Landessprache/n
Slowenisch
Währung
Euro (EUR)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 49,5 Mia
BIP pro Einwohner
USD 24‘019
Schweizer Exporte
CHF 454 Mio
Schweizer Importe
CHF 532 Mio
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Slowenien
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern entwickeln sich erfreulich. Die Schweiz exportiert primär Pharmazeutika, Maschinen und chemische Erzeugnisse nach Slowenien. Slowenien exportiert hauptsächlich Flug- und Fahrzeuge, Metalle und Maschinen in die Schweiz.
Die Schweiz ist nach Österreich die zweitwichtigste Investorin in Slowenien.
Die schweizerischen Direktinvestitionen in Slowenien beliefen sich 2013 auf ungefähr 1 Milliarde CHF. Rund 40 Schweizer Unternehmen sind derzeit in Slowenien ansässig (2012).
Geschäftssprachen
Deutsch, Englisch, Slowenisch, Italienisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif (für Nicht-EU-Waren)
Harmonisiertes System. Verzollung nach dem Transaktionswert.
Währung
Landeswährung: €
ISO-Code: EUR
Importkontrolle
EU-Waren befinden sich im freien Verkehr. Für die Verzollung von Nicht-EU-Waren sind ordnungsgemäß unterzeichnete Rechnungen (3-fach) mit allen handelsüblichen Angaben sowie Angabe des Ursprungslandes erforderlich. Bei der Einfuhr von Pflanzen, Produkten pflanzlichen Ursprungs, Pflanzenschutzmitteln, Samen, Früchten, Erde, Düngemitteln ist ein Pflanzengesundheitszeugnis notwendig.
Konsumgütern sind eine Gebrauchsanweisung, eine Garantieerklärung und ein Kundendienstverzeichnis in slowenischer Sprache beizufügen. Für die Einfuhr von Kfz gelten Sonderregelungen. Arzneimittel und Chemikalien sind registrierungspflichtig. Kapitalexund -importe aus Drittstaaten müssen über einem Betrag von 12.500 € deklariert werden.
Umsatzsteuerregelsatz: 22% (ermäßigter Satz: 9,5%), Erstattung gezahlter USt möglich.
Zahlungsbedingungen und Angebote
Unwiderrufliches Akkreditiv, alternativ Vorkasse oder Teilvorauszahlungen, Bankgarantie oder Exportkreditversicherung.
Bonität und Zahlungsverhalten sollten vorab überprüft werden. €-/USDFakturierung üblich. Angebote in deutscher oder englischer Sprache.
Ursprungsangaben
Alle Waren und Umschließungen müssen mit dem Ursprungsland gekennzeichnet sein.
Verpackung
Viele Waren unterliegen Kennzeichnungspflichten in slowensicher Sprache. Für Weine, Lebensmittel, Tabak und lebende Tiere gelten Sonderbestimmungen. EU-Richtlinie sieht vor, dass Verpackungsmaterial aus Holz aus entrindetem Rundholz hergestellt sein muss. Diese Regelung der EU geht über die im ISPM 15-Standard geforderte Behandlung hinaus.
Warenmuster und -proben
Ohne Handelswert = zollfrei.