TSCHECHISCHE REPUBLIK
Tschechische Republik Transporte und Spedition Dienstleistungen
Czech Republic
Hauptstadt
Prag
Einwohnerzahl
10,7 Mio
Landessprache/n
Tschechisch
Währung
Tschechische Krone (CZK)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 206 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 19’563
Schweizer Exporte
CHF 1,5 Mrd
Schweizer Importe
CHF 2,3 Mrd
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Tschechische Republik
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die Tschechische Republik gehört zu den bedeutendsten Handelspartnern der Schweiz unter den neuen Mitgliedsländern der EU und ist ein wichtiges Land für Schweizer Investoren in Zentraleuropa. Das Handelsvolumen belief sich 2014 auf rund 3,7 Milliarden CHF.
Geschäftssprachen
Tschechisch. Deutsch, Englisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif (Für Nicht-EU-Waren)
Harmonisiertes System, Verzollung nach dem Transaktionswert.
Währung
Landeswährung tschechische Krone (Kcˇ ) = 100 Haleru (h).
Die Krone ist seit 1.10.1995 konvertibel.
ISO-Code: CZK
Importkontrolle
EU-Waren befinden sich im freien Verkehr. Für die Verzollung von Nicht-EU-Waren sind unterzeichnete Rechnungen mit allen handelsüblichen Angaben erforderlich.
Arzneimittel sind registrierungspflichtig.
Lizenzpflichtige Waren sind in einer vom Ministerium für Industrie und Handel herausgegebenen Liste aufgeführt. Die Einfuhr von FCKW-haltigen Waren ist verboten. Die Einfuhr von Abfall ist verboten bzw. unterliegt strengen Auflagen (Abfallgesetz Nr. 185/2001). Devisen sind bei Ein- und Ausfuhr ab 10.000 € zu deklarieren.
Umsatzsteuerregelsatz: 21% (ermäßigter Satz:
10/15%), Erstattung gezahlter USt möglich.
Zahlungsbedingungen und Angebote
Unwiderrufliches Akkreditiv, Vorauskasse auch Kasse gegen Dokumente bei relativ kapitalstarken Unternehmen.
Im Anlagengeschäft auch Zahlungsziele (mit Hermes-Garantie). Fakturierung in €.
Ursprungsangaben und Markierung
Ursprungsangaben auf Waren mit Markierungen auf Kolli sind nicht vorgeschrieben. Ggf. Empfänger befragen. Bedienungsanleitungen und Garantieerklärungen müssen in Tschechisch abgefaßt sein. Für bestimmte Waren sind Normvorschriften zu beachten.
Irreführungsverbot.
Verpackung
EU-Richtlinie sieht vor, dass Verpackungsmaterial aus Holz aus entrindetem Rundholz hergestellt sein muss. Diese Regelung der EU geht über die im ISPM 15-Standard geforderte Behandlung hinaus.
Warenmuster und -proben
Ohne Handelswert und Muster mit geringfügigem
Wert sind zollfrei.