ZYPERN
Zypern Transporte und Spedition Dienstleistungen
Cyprus
Hauptstadt
Nikosia
Einwohnerzahl
862’000
Landessprache/n
Griechisch, Türkisch
Währung
Euro (EUR)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
€ 17.9 Mia.
BIP pro Einwohner
€ 20,500
Schweizer Exporte
CHF 60.3 Mio.
Schweizer Importe
CHF 14.3 Mio.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Zypern ist durch die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU geregelt. Die Handelsbilanz zwischen den beiden Ländern fällt für die Schweiz positiv aus. Exportiert werden Pharmazeutika, Chemikalien, Maschinen und Uhren. Importiert werden Edelmetalle, Schmucksteine, Uhren, Autos und Flugzeuge sowie Chemikalien.
Vertragliche Regelungen
Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Zypern ist durch die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU geregelt
EU Mitglied seit 1.5.2004.
Geschäftssprache
Englisch, Französisch, Griechisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif (Für Nicht-EU-Waren)
Harmonisiertes System, Verzollung nach dem Transaktionswert.
Währung
Landeswährung Zypern: €
ISO-Code: EUR
Importkontrolle
EU-Recht wird nur im südlichen Teil Zyperns angewendet.
EU-Waren befinden sich im freien Verkehr.
Für die Verzollung von Nicht-EU-Waren sind unterzeichnete Rechnungen (3-fach) in englisch oder griechisch mit allen handelsüblichen Angaben sowie der Angabe des Ursprungslandes erforderlich. Einfuhrverbotene Waren sind unter der Bezeichnung „Prohibitions and Restrictions“ zu finden (Infos bei IHK (Industrie- und Handelskammern) oder Fachverbänden). Die Einfuhrlizenzen sowie das Einfuhrverbot für Bäume, Pflanzen, Blumen und Saaten, frischen Früchten und Gemüse bestehen im innereuropäischen Warenverkehr nicht mehr. Verboten ist die Einfuhr von von tierischem und vegetabilem Dünger (außer Guano). Pflanzenschutzmittel und Arzneimittel müssen in Zypern zugelassen sein. Einfuhrverbot bzw. eine Erfordernis von Sonderbewilligungen besteht für Waffen und Munition für militärische Zwecke (mit Ausnahme von Lieferungen an das Ministerium für nationale Sicherheit) und Narkotika.
Die Einfuhr von Ursprungswaren aus der Türkei ist grundsätzlich wieder möglich. Sinnvoll wäre eine Absprache mit Kunden in Zypern.
Die Einfuhr ausländischer Devisen ist grundsätzlich frei; bei beabsichtigter Wiederausfuhr von größeren Beträgen empfiehlt sich die Deklaration bei der Einreise. Im nördlichen Teil Zyperns dürfen einige Warenkategorien zwecks Deviseneinsparung nur aus der Türkei eingeführt werden.
Umsatzsteuerregelsatz: 19% (ermäßigter Satz: 9/5%), Erstattung gezahlter USt möglich.
Zahlungsbedingungen und Angebote
Akkreditivstellung (unwiderruflich, unteilbar) üblich, nur bei bekannten Importeuren kann Kasse gegen Dokumente (D/P) eingeräumt werden. Übergabe der Verschiffungsdokumente an eine Bank ist empfehlenswert.
Vorauszahlungen sind möglich. Angebote in £ oder € fob oder cif. Fakturierung in €.
Angebote in englischer oder französischer Sprache.
Ursprungsangaben
Alle Waren müssen deutlich und unauslöschlich mit dem Ursprungsland gekennzeichnet sein.
Verpackung
Es bestehen Etikettierungs-, Norm- und Kennzeichnungspflichten (in griechischer Sprache) für viele Waren, insbesondere Lebensmitteln, Getränken, Drogen, Tieren.
Eine Verpackung in Heu, Stroh oder anderen Futtermitteln ist verboten, wenn nicht das für diese Verpackungsarten vorgeschriebene Gesundheitszeugnis des Ursprungslandes beigefügt ist. Fertige Strohhüllen sind nicht betroffen.
EU-Richtlinie sieht vor, dass Verpackungsmaterial aus Holz aus entrindetem Rundholz hergestellt sein muss. Diese Regelung der EU geht über die im
ISPM 15-Standard geforderte Behandlung hinaus.
Warenmuster und -proben
Ohne Handelswert = zollfrei, ausgenommen verbrauchsteuerpflichtige Waren.