Die Wahl der Incoterms-Klausel für die Rechnung ist eine grundlegende geschäftliche Entscheidung, die die Kosten- und Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer in einer internationalen Transaktion bestimmt. Die am häufigsten verwendeten Incoterms für Sendungen zwischen Italien und der Schweiz sind: EXW (Ex Works): Der Verkäufer stellt die Ware in seinem Betrieb zur Verfügung, alle weiteren Kosten und Risiken trägt der Käufer; FCA (Free Carrier): Der Verkäufer liefert die Ware an den vom Käufer benannten Spediteur; DAP (Delivered at Place): Der Verkäufer übernimmt den Transport bis zum Bestimmungsort, ohne Einfuhrzollabfertigung; DDP (Delivered Duty Paid): Der Verkäufer übernimmt alles, einschliesslich Transport, Zollabfertigung und Zahlung der Zölle im Bestimmungsland. Achtung: Die Wahl der Incoterms-Klausel hat direkte steuerliche Auswirkungen. Wenn beispielsweise ein italienischer Verkäufer DDP für eine Lieferung in die Schweiz verwendet, muss er sich in der Schweiz für die MwSt. registrieren und die Einfuhr-MwSt. entrichten, zusätzlich zu den Zollkosten. Für Sendungen Italien-Schweiz empfiehlt Franzosini in der Regel die Klausel DAP oder FCA, die es dem Schweizer Empfänger ermöglichen, die Zollabfertigung über seinen Vertrauensspediteur abzuwickeln und die Kontrolle über Kosten und Zolldokumentation zu behalten. Es ist wichtig, dass die auf der Rechnung angegebene Incoterms-Klausel mit den vertraglichen Verkaufsbedingungen und dem Akkreditiv übereinstimmt, falls vorhanden. Unstimmigkeiten können zu Zahlungsverzögerungen und Streitigkeiten führen.