Die VOC-Abgabe auf flüchtige organische Verbindungen an der Schweizer Grenze

Die VOC-Abgabe (Volatile Organic Compounds) ist eine Schweizer Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen und Produkte, die diese enthalten. Ziel ist die Reduzierung von umwelt- und gesundheitsschädlichen Emissionen. Die Abgabe gilt für die Einfuhr von über 250 als VOC eingestuften chemischen Stoffen und Produkten, die diese in Konzentrationen über 3 % enthalten (für die Positivliste) oder gemäss spezifischer Kriterien für Stoffe der Ergänzungsliste. Die am häufigsten von der VOC-Abgabe betroffenen Produkte umfassen: Farben, Lacke und Lösungsmittel; Klebstoffe und Dichtstoffe; industrielle Reinigungsprodukte; Druckfarben; Autopflegeprodukte; und bestimmte Kosmetika und Hygieneprodukte. Der Abgabesatz beträgt CHF 3 pro Kilogramm flüchtiger organischer Verbindungen im Produkt. Für einen Importeur ist es unerlässlich, die genaue chemische Zusammensetzung der importierten Produkte zu kennen, um die geschuldete Abgabe korrekt zu berechnen. Franzosini SA erledigt regelmässig die VOC-Abgabeformalitäten für ihre Kunden, berechnet die fälligen Beträge und wickelt die Zahlung im Rahmen der Verzollungsoperationen ab.