Ein MwSt-Steuerlager ist ein bewilligtes Lager, in dem aus Drittländern eingeführte Waren ohne sofortige Zahlung der Einfuhr-MwSt gelagert werden können (Stundung bis zur Entnahme für den Inlandsmarkt). Zölle werden normal bei der Einfuhr bezahlt, nur die MwSt wird ausgesetzt. Vorteile: Liquiditätsverbesserung (MwSt wird nicht vorgestreckt), kommerzielle Flexibilität (Verkäufe und Weiterverkäufe im Lager ohne MwSt), Optimierung bei Dreiecksgeschäften. In Italien geregelt durch Art. 50-bis des D.L. 331/1993. Für die Schweiz: vergleichbarer Mechanismus ist das bewilligte Zolllager (DDA), das sowohl Zölle als auch MwSt stundet.