Der Zollwert ist die Berechnungsgrundlage für Wertzölle und Einfuhr-MwSt. Die Hauptmethode ist der Transaktionswert — der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Zum Kaufpreis hinzugerechnet werden: Transport- und Versicherungskosten bis zur Zollgrenze; Vermittlungsprovisionen; Verpackungskosten; kostenlose Beistellungen des Käufers (Formen, Werkzeuge, Pläne); Lizenzgebühren. Nicht einbezogen: Transport nach der Einfuhr; Einfuhrabgaben; Zinsen; Einkaufsprovisionen. In der Schweiz sind Zölle gewichtsbasiert, aber der Zollwert wird für die MwSt-Berechnung (8,1% oder 2,6%) benötigt. In der EU sind Zölle ad valorem. Bei Nichtanwendbarkeit des Transaktionswerts gelten WTO-Alternativmethoden.