AFGANISTAN
Informationen zu Transport, Versand und Einfuhr. Transport und Versand in AFGANISTAN
Afghanistan
Capitale
Kabul Popolazione
30,55 Mio. Lingue nazionali
50% Dari, 40% Paschtu, 5% Usbekisch, altre Valuta
Afghani (AFA) Prodotto interno lordo (PIL)
USD 20,31 Mrd. PIL pro capite
USD 665 Cifra d’affari esportazioni in Svizzera
CHF 7,28 Mio.
(prov.) Umsatz Importe aus der SchweizCHF 0.13 Mio. (prov.)
Bilaterale Beziehungen zwischen der Schweiz und Afghanistan
Die langjährigen guten Beziehungen zwischen den beiden Ländern konzentrieren sich auf die humanitäre und entwicklungspolitische Arbeit der Schweiz in Afghanistan. Die Schweiz engagiert sich für die langfristige Entwicklung und den Wiederaufbau des Landes.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
In Afghanistan, einem ländlichen Land, ist die Landwirtschaft ein Schlüsselsektor. Das bilaterale Handelsvolumen ist gering: 2014 beliefen sich die Importe auf 0,1 Millionen CHF, die Exporte auf 7,3 Millionen CHF. Die Schweizer Investitionen in Afghanistan sind sehr gering.
Vertragliche Bestimmungen
Afghanistan – EU In den allgemeinen autonomen Präferenzzoll einbezogen. Vertragspartner TIR-Abkommen
Geschäftssprachen
Englisch, Arabisch
Gewichte und Maße
Metrisches System
Währung
Afghanische Landeswährung (AF) =100 Hülsenfrüchte
ISO-Code: AFN
Zolltarif
Harmonisiertes System
Importkontrolle
Derzeit unterliegen beispielsweise alkoholische Getränke, lebende Schweine und Schweineprodukte, bestimmte ozonabbauende Stoffe, Ammoniumnitrat, Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, Waffen und Munition usw. einem Einfuhrverbot. Besondere Einfuhrbeschränkungen betreffen z.B. pflanzliche Erzeugnisse, Lebensmittel, Telekommunikationsgeräte, etc. Es ist ratsam, sich im Voraus mit dem jeweiligen Ministerium in Verbindung zu setzen, wenn es um Waren geht, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen. Es ist zu beachten, dass viele Importe nach Afghanistan über einen Transit aus Pakistan erfolgen. Für die Durchfuhr ist eine Transitgenehmigung der pakistanischen Zollbehörden erforderlich.
Der Devisenverkehr ist liberalisiert. Gewerbesteuer: 3%.
Zahlungsbedingungen und Angebote
Wir empfehlen die Zahlung auf der Grundlage eines unwiderruflichen Akkreditivs oder einer Vorauszahlung. Angebote in € oder US $ auf CIF-Karachi-Basis (auf dem Seeweg) oder auf CIF-Basis über die CFI-Staaten (Verschiffung nach vorheriger Vereinbarung).
Angaben zur Herkunft
Es gibt keine Verpflichtung, aber die Kennzeichnung ‘Made in …’ ist dennoch ratsam. Auf den Verpackungen müssen der Herkunftsort, das Netto- und Bruttogewicht, die Marke, die Anzahl und die Maße deutlich angegeben sein.
Originaldaten und -verpackung
Wegen der schwierigen Transportbedingungen wird eine stabile, wasserdichte, stoßfeste und staubdichte Verpackung empfohlen. Stroh und Heu sind als Verpackungsmaterial zugelassen. Fragen Sie den Importeur nach weiteren Verpackungsanforderungen.
Modelle und Muster von Waren
Proben, auch solche ohne Handelswert, müssen bei der Einfuhr registriert werden und unterliegen nicht dem Zoll für Mindestwerte. Die Schwellenwerte liegen bei etwa AF 1000,-.
Versand- und Begleitpapiere
a) Handelsrechnungen: 3-6 Handelsrechnungen in englischer Sprache mit allen handelsüblichen Daten, z.B. Bezeichnung der Waren und Angaben zum Ursprungsland. Die Unterseite der Rechnung muss vorschriftsmäßig unterschrieben sein (Handelsregistereintrag) mit dem vorgeschriebenen Wortlaut: ‘Die Angaben auf dieser Rechnung sind nach unseren Büchern wahr und richtig’ – beglaubigt durch die Handels- und Handwerkskammer.
Wenn es eine afghanische Vertretung am Standort des Exporteurs gibt, ist eine Beglaubigung erforderlich. b) Ursprungszeugnis 3 Kopien erforderlich Das Ursprungsland (Schweiz oder ggf. ein anderes Land) muss auf dem Ursprungszeugnis angegeben werden. c) Konnossemente ohne Beglaubigung.
Für die Ausstellung von Frachtbriefen ist eine Meldeadresse erforderlich. d) 2 Kopien der Packliste in englischer Sprache mit genauen Angaben wie Gewicht, Inhalt, Außenabmessungen sind erforderlich. e) Postpakete bis 31,5 kg: 1 ausländische Paketkarte, 3 englische Angaben zum Zollinhalt, 1 Handelsrechnung, die dem Paket beigefügt werden muss.