CBAM: Der europäische CO₂-Grenzausgleichsmechanismus tritt in die operative Phase ein

Ab dem 1. Januar 2026 tritt der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) der EU in seine definitive Phase ein. Was sich für Schweizer Importeure ändert, die in die Europäische Union exportieren, und wie man sich vorbereiten kann.

Der CBAM — Carbon Border Adjustment Mechanism — ist das neue Instrument der Europäischen Union zur Bekämpfung des sogenannten «Carbon Leakage», also des Risikos, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Umweltvorschriften verlagern, um CO₂-Emissionskosten zu vermeiden.

Nach der Übergangsphase, die im Oktober 2023 begonnen hat, ist der Mechanismus am 1. Januar 2026 vollständig in Kraft getreten. Ab diesem Datum müssen EU-Importeure CBAM-Zertifikate erwerben, die dem in den importierten Produkten enthaltenen Kohlenstoffgehalt entsprechen.

Die betroffenen Sektoren sind: Stahl und Eisen, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Elektrizität. Für jede Tonne CO₂-Äquivalent, die in den importierten Waren enthalten ist, muss der Importeur Kosten in Höhe des durchschnittlichen EU-ETS-Zertifikatspreises tragen.

Für Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren, sind die Auswirkungen erheblich. Obwohl die Schweiz über ein eigenes Emissionshandelssystem (EHS) verfügt, müssen Schweizer Exporteure die in ihren Produkten enthaltenen Emissionen genau dokumentieren, damit ihre EU-Kunden etwaige Abzüge geltend machen können.