Die Europäische Kommission hat die Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf Importe von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) aus China bestätigt, mit Sätzen von 17,4 % bis 35,3 % je nach Hersteller, zusätzlich zum Standardzoll von 10 %.
Diese Entscheidung, begründet durch eine Antisubventionsuntersuchung, die marktverzerrende chinesische Staatssubventionen festgestellt hat, hat direkte Auswirkungen auch auf die Schweiz, obwohl das Land nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
Für Schweizer Importeure ist die Situation komplex. Die Schweiz erhebt eigenständig ihre eigenen Zölle und hat derzeit keine der EU vergleichbaren Massnahmen ergriffen. Das bedeutet, dass chinesische Elektrofahrzeuge, die direkt in die Schweiz importiert werden, weiterhin von den Standard-Zollbedingungen profitieren.
Für Fahrzeuge, die über die EU in die Schweiz gelangen, oder für solche, die für den Re-Export in EU-Märkte bestimmt sind, können die neuen Tarife jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Logistikkette und die Endkosten haben.