Die zollfreie Wiedereinfuhr ist ein Schweizer Zollverfahren, das die Wiedereinfuhr von Waren schweizerischen Ursprungs, die zuvor ausgeführt wurden, in die Schweiz ermöglicht, ohne erneut Zölle zahlen zu müssen. Dieses Verfahren ist besonders nützlich für: zur Reparatur oder Verarbeitung ins Ausland exportierte Waren; Produkte, die an Messen oder Ausstellungen geschickt und dann in die Schweiz zurückgebracht wurden; im Ausland verwendete Handelsmuster, die dann zurückkehrten; und vom ausländischen Kunden zurückgesandte Waren (Retouren). Die Voraussetzungen für die zollfreie Wiedereinfuhr sind: die Ware muss aus der Schweiz ausgeführt worden sein; sie muss in identischem Zustand oder nach einer Reparatur/Verarbeitung wieder eingeführt werden; die Identität der Ware muss nachweisbar sein (durch Zollausfuhrdokumente, Seriennummern, Fotos usw.). Für Waren, die im Ausland repariert oder verarbeitet wurden, können die Zölle nur auf den Mehrwert (Kosten der Reparatur/Verarbeitung) erhoben werden, anstatt auf den gesamten Wert des wiedereingeführten Produkts. Das Zollteam von Franzosini SA unterstützt die Kunden bei der Vorbereitung der erforderlichen Dokumentation und bei der korrekten Anwendung des Verfahrens der zollfreien Wiedereinfuhr.