Categories: Incoterms 2010

Die Klausel Carriage and Insurance Paid to ist für alle Transportarten anwendbar und legt fest, dass der Verkäufer alle Transportkosten bis zu einem angegebenen Bestimmungsort zu zahlen hat, sowie die Kosten für das Einholen von Genehmigungen und Dokumenten für die Ausfuhr aus dem Herkunftsland und derer für die Zollabfertigung bei der Ausfuhr. Auch die Kosten, die beim Durchqueren anderer Staaten bis zum Bestimmungsort entstehen, hat der Versender zu übernehmen. Im Unterschied zur CPT-Klausel trägt der Verkäufer jedoch auch die Versicherungskosten.Ab dem Zeitpunkt, an dem die Ware am vereinbarten Bestimmungsort angekommen ist, übernimmt der Käufer alle weiteren Kosten, einschließlich der Zollabfertigungskosten im Bestimmungsland.Die Formulierung dieser Lieferbedingung gilt mit der Angabe eines spezifischen Bestimmungsortes als vollständig (z. Bsp. C.I.P. Turin).