Wenn die zu versendende Art oder das zu versendende Produkt nicht in den Listen des Übereinkommens aufgeführt ist, ist es möglich, eine Selbstzertifizierungserklärung abzugeben, die gemeinhin als Washingtoner Erklärung bezeichnet wird.
Wenn die zu versendende Art oder das zu versendende Produkt nicht in den Listen des Übereinkommens aufgeführt ist, ist es möglich, eine Selbstzertifizierungserklärung abzugeben, die gemeinhin als Washingtoner Erklärung bezeichnet wird.