WAS BEDEUTET UNKRAUT?

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Alle handelsfähigen Waren sowie private Waren, die nicht im persönlichen Gepäck oder in einem privaten Kraftfahrzeug befördert werden, müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausfuhr gemäß dem Zolltarif angemeldet werden.

Wie die meisten Zolltarife der Welt basiert auch der schweizerische auf dem international gültigen Harmonisierten System (HS). Die ersten sechs der acht Ziffern der schweizerischen Tarifpositionen entsprechen denen des HS.

Die Eidgenössische Zollverwaltung stellt den Zolltarif (Tares) kostenlos auf dem Internet zur Verfügung (www.tares.ch). Nach Auswahl des Datums, des Herkunfts- oder Bestimmungslandes, der Verkehrsrichtung (Einfuhr/Ausfuhr), der 8-stelligen Tarifposition und einer eventuellen konventionellen Nummer und nach Anklicken des Symbols mit der Lupe erscheinen die möglichen Zollsätze (normal oder unter bestimmten Bedingungen für bestimmte Verwendungen oder bei Vorlage gültiger Ursprungszeugnisse), Zusatzzölle (Steuern, Abgaben), Genehmigungspflichten und sonstige Bemerkungen. Von dieser Anwendung aus ist es auch möglich, auf verschiedene Links zuzugreifen, wie z.B. Q. 4 (Entscheidungen über die Einreihung von Waren), Q. 6 (Erläuterungen zum Zolltarif, die detailliert erklären, welche Waren unter bestimmte Tarifpositionen fallen) und die Kommentare (Allgemeines, Hinweise auf Freihandelsabkommen, Zollkontingente, Handelsstatistiken, Zollerleichterungen, Steuern, Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen sowie besondere Anforderungen). Unter „Hilfe“ finden Sie ein Online-Handbuch, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Hotline-Adressen.

Elektronische Schulungen sowie die Möglichkeit, eine Liste der Tarifpositionen als pdf-Dokument auszudrucken, runden das Internetangebot ab.

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Posted on

3 Juni 2020