WAS SIND GESUNDHEITSKONTROLLEN AN DER GRENZE?

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Alle Waren, die für den menschlichen Verzehr (Lebensmittel und Getränke) und für die Verwendung oder den Kontakt mit dem menschlichen Körper (Arzneimittel, Kosmetika, Perücken usw.) bestimmt sind, müssen vor der Zollabfertigung vom Grenzsanitätsamt auf ihre Übereinstimmung mit den geltenden Hygienevorschriften überprüft werden.

Die Europäische Union hat eigene Vorschriften erlassen, die von jedem Mitgliedstaat angewandt werden müssen, aber sie hat auch jedem Land einen Ermessensspielraum in dieser Frage eingeräumt, so dass die italienischen Vorschriften auch sehr unterschiedlich von denen anderer Mitgliedstaaten sein können.

Wenn die geprüften Waren den Anforderungen entsprechen, stellt das Grenzsanitätsamt eine „Nulla Osta“ für die Einfuhr in das nationale Hoheitsgebiet aus und führt dann die Zollformalitäten durch. Wenn die Waren nicht konform sind, werden sie zurückgewiesen und in der Regel an den Absender zurückgeschickt. Wenn ein solcher Vorgang Risiken birgt, kann schließlich die Vernichtung der Waren unter zollamtlicher Überwachung angeordnet werden.

Eine Sendung, die einer Gesundheitskontrolle an der Grenze unterliegt, kann zur weiteren Untersuchung an eine ASL weitergeleitet werden. Dies erfordert eine „Nulla Osta“ für die Durchfuhr unter Zollkontrolle. Danach können die Waren aus dem Zolllager entnommen und an den angegebenen Bestimmungsort geliefert werden, wobei die Ankunft bei der zuständigen ASL zu melden ist.

Waren, die zur Verwendung oder zum Verzehr durch Tiere bestimmt sind, werden ebenfalls kontrolliert, allerdings von einem Amt, das als Veterinäramt an der Grenze fungiert. Die für die menschliche Seite aufgeführten Verfahren gelten auch für die tierische Seite, und dasselbe gilt für die Flora, die vom Büro des Grenzphytopathologen kontrolliert wird.

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Posted on

4 Juni 2014