WAS SIND DIE AUFGABEN DES AUFTRAGGEBERS?

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Der Auftraggeber haftet für seine eigenen Fehler und Unterlassungen sowie für die seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere für die sich daraus ergebenden Folgen:

– durch eine Verpackung, die nicht den vereinbarten Transportanforderungen entspricht
– ungenaue, ungenaue oder fehlende Angaben im Versandauftrag, auf der Verpackung oder auf dem Transportgegenstand, insbesondere bei Gütern, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht oder nur unter besonderen Bedingungen zur Beförderung zugelassen sind oder deren Beförderung besonderen Anforderungen unterliegt
– das Fehlen oder die verspätete Übermittlung notwendiger Unterlagen, wie Handelsrechnungen, Zollpapiere, Genehmigungen usw.

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Posted on

4 Juni 2014