WAS VERSTEHT MAN UNTER DEM ZOLLGEBIET DER EUROPÄISCHEN UNION?

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Der Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) legt fest, welches Zollgebiet der Europäischen Union sich vom globalen Zollgebiet unterscheidet, da einige Teile davon ausgeschlossen sind. Dies bedeutet, dass in den ausgeschlossenen Gebieten, obwohl sie Teil der Union sind, Waren nicht frei verkehren können, aber dennoch Zollvorgängen unterliegen.

Die ausgeschlossenen Gebiete sind wie folgt:

– Färöer (Dänemark);

– Grönland (Dänemark);

– Ceuta und Melilla (Spanien);

– St. Pierre et Miquelon, Mayotte (Frankreich);

– Livigno, Campione d’Italia (Italien);

– Hoheitsgewässer des Luganer Sees (Italien);

– Kanalinseln (Großbritannien);

– Isles of Man (Großbritannien).

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Posted on

5 Juni 2014