Die Europäische Gemeinschaft bildet seit 1933 auch eine Zollunion; Drittländer sind Länder oder Gebiete, die nicht Teil der Europäischen Union sind. Daraus folgt, dass “Einfuhr” definiert ist als der Vorgang der Verbringung von Waren aus einem Drittland durch einen beliebigen Punkt des Zollgebiets der Europäischen Union, während “Ausfuhr” der umgekehrte Vorgang ist, d. h. die Verbringung von Waren in ein Drittland außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union über einen beliebigen Ausgangspunkt.
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