WIE SEHEN DIE VERSCHIEDENEN ZOLLABFERTIGUNGSVERFAHREN IN DER EU AUS?

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Grundsätzlich gibt es zwei Zollabfertigungsverfahren, die sowohl für die Einfuhr als auch für die Ausfuhr gelten:

– Das Standard-Bewertungsverfahren (auch „In-line“-Verfahren genannt, bei dem sich die Waren auf dem Zollgelände befinden) folgt folgendem Ablauf: Ankunft der Waren beim Zoll – Anmeldung der Waren – Entrichtung der Zollgebühren – physische (Inspektion) oder dokumentarische Kontrolle durch den Zoll – Freigabe der Anmeldung und der Waren;

– Das Domizilverfahren (mit den Waren in privaten Räumlichkeiten/Lagern, die zuvor vom Zoll genehmigt wurden), das nach folgendem Ablauf abläuft: Ankunft der Waren in einem privaten Lagerhaus – Voranmeldung der Ankunft der Waren beim Zoll gleichzeitig mit der Anmeldung der Waren – eventuelle physische oder dokumentarische Kontrolle – sofortige (oder telematische) Entrichtung der Zollgebühren – Freigabe der Sendung.

Bei letzterem steht die Sendung dem Zollanmelder früher zur Verfügung als beim Standardverfahren und kann daher mit dem gleichen Zeitgewinn zugestellt werden.

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Posted on

5 Juni 2014