WER MUSS SICH UM DIE VERSICHERUNG GEGEN ALLE RISIKEN KÜMMERN?

Der Spediteur versichert den Transport nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers.

Seine Funktion beschränkt sich auf die Vermittlung der entsprechenden Transportversicherung.

Schreibt der Auftrag den Abschluss einer Transportversicherung allgemein vor, so hat der Spediteur eine Versicherung „gegen alle Gefahren“ abzuschließen. Ist dies nicht möglich oder besteht Unklarheit über den Umfang der Deckung, so hat der Spediteur dies mit dem Auftraggeber zu klären.

Siehe auch
http://franzosini-solutions.ch/la-all-risk-perde-la-all/