WIE ÜBERMITTLE ICH EINEN TRANSPORTAUFTRAG?

Der Auftrag ist dem Spediteur schriftlich oder durch elektronische Kommunikationsmittel zu übermitteln. Bei mündlicher oder telefonischer Auftragserteilung haftet der Auftraggeber für die Risiken fehlerhafter oder unvollständiger Mitteilungen, solange der Spediteur keine schriftliche Auftragsbestätigung erhält.

Der Auftrag muss alle Daten enthalten, die für seine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich sind, wie z. B. die Angabe von reglementierten Gütern (z. B. Gefahrgut) oder Gütern, die anderweitig eine besondere Behandlung erfordern.

Der Text der dem Haftbefehl beigefügten Schriftstücke ist nicht Bestandteil des Haftbefehls, es sei denn, der Hauptverpflichtete erklärt ihn ausdrücklich als solchen.

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Posted on

22 Mai 2014