TRANSPORT SCHWEIZ

Versand, Transport Schweiz und allgemeine Informationen

Transport Schweiz

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Esportazione in Svizzera

Liste der Gemeinden in der Schweiz

Karte mit der Liste der einzelnen Gemeinden, komplett mit Postleitzahl, gesprochener Sprache und möglicher Ergänzung für benachteiligte Gebiete (Hochgebirgsgebiete).
Verschiedene Möglichkeiten für eine schnelle Suche.

Kapital
Bern

Bevölkerung
ca. 8.4m

Landessprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch

Währung
Schweizer Franken (CHF)

Bruttoinlandsprodukt (BIP)
644 Milliarden US-Dollar

BIP pro Kopf
77.000 $

Umsatz Exporte aus der Schweiz
296 Milliarden US-Dollar

Umsatz Importe in die Schweiz
281 Milliarden US-Dollar

Transport Schweiz

Wirtschaftsbeziehungen mit der EU

Die Schweiz liegt in der Mitte des europäischen Kontinents und ist von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) umgeben. Diese geografische und kulturelle Nähe, insbesondere aber das politische und wirtschaftliche Gewicht der Union machen die EU und ihre Mitgliedstaaten zu den wichtigsten Wirtschaftspartnern der Schweiz. Folglich ist eine aktive europäische Politik von grundlegender Bedeutung für die Wirtschaftspolitik. Die Schweiz ist kein Mitglied der EU und hat mit der EU mehrere bilaterale Abkommen über den Zugang zum europäischen Binnenmarkt ausgehandelt. Diese Abkommen begründen in vielen Bereichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU, die denen eines Binnenmarktes sehr ähnlich sind, die es ermöglichen, Handelshemmnisse und Diskriminierungen im wirtschaftlichen Austausch zu beseitigen oder abzubauen. Seit 1972, als das Freihandelsabkommen unterzeichnet wurde, ist die Liste der Abkommen schrittweise gewachsen. Nachdem sich das Schweizer Stimmvolk 1992 geweigert hatte, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beizutreten, unterzeichneten die Schweiz und die EU 1999 die Bilateralen I (sieben Abkommen). 2004 folgten die Bilateralen II (neun Abkommen und ein Schriftwechsel). Diese Abkommen garantieren einen gegenseitigen und umfassenden Marktzugang, verhindern die Diskriminierung von Schweizer Unternehmen im europäischen Binnenmarkt und bilden die Grundlage für eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Sicherheit, Asyl, Umwelt und Kultur.

Bilaterale Abkommen

Im Rahmen der Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der EFTA und Drittstaaten unterhält die Schweiz präferenzielle Beziehungen im Bereich der Dienstleistungen mit folgenden Ländern/Partnern (in alphabetischer Reihenfolge): Chile, Kolumbien, Georgien, Golfkooperationsrat (GCC, d.h. Vereinigte Arabische Emirate (VAE), Bahrain, Saudi-Arabien, Oman, Katar und Kuwait), Südkorea, Costa Rica, Guatemala, Hongkong, Mexiko, Panama, Philippinen, Singapur, Ukraine und teilweise mit Kanada und Peru. Das Hauptziel der Schweiz in ihren Freihandelsabkommen ist es, eine günstigere Behandlung zu erhalten, als sie im multilateralen Rahmen des GATS/GATS gewährt wird. Ausserhalb der EFTA hat die Schweiz zudem ein Freihandelsabkommen mit China und ein bilaterales Freihandels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan abgeschlossen.

Freihandelsabkommen

Neben der EFTA-Konvention und dem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) verfügt die Schweiz über ein Netzwerk von 28 Freihandelsabkommen mit 38 Nicht-EU-Partnern. Solche Abkommen werden in der Regel im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) abgeschlossen; Die Schweiz kann aber auch Freihandelsabkommen ausserhalb der EFTA abschliessen, wie dies bei Japan und China der Fall war.
Die Freihandelspolitik der Schweiz zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen zu wirtschaftlich wichtigen Partnern zu verbessern. Ziel ist es, Schweizer Unternehmen einen möglichst schranken- und diskriminierungsfreien Zugang zu internationalen Märkten gegenüber ihren Hauptkonkurrenten zu ermöglichen. Massnahmen zur Öffnung ausländischer Märkte sind in der Stabilisierungspolitik des Bundesrates von besonderer Bedeutung.
Die EFTA-Staaten unterzeichnen auch Kooperationserklärungen mit einigen Partnern. Diese Erklärungen setzen einen institutionalisierten Dialog über die Möglichkeiten zur Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen voraus, der zu einem späteren Zeitpunkt zu Freihandelsverhandlungen führen könnte.

Geschäftssprachen

Für den Transport Schweiz: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch

Maße und Gewichte

Metrik

Währung

Landeswährung Schweizer Franken (sfr) = 100 Rappen (Rp), Centimes (c).
ISO-Code: CHF

Zolltarif

Für Transporte in der Schweiz und Sendungen in den Bund.
Harmonisiertes System. Die Zollabfertigung basiert in der Regel auf dem Bruttogewicht.

Importkontrolle

Mehr als 90 % der Warenimporte sind liberalisiert. Der Importeur muss die Bewilligung für die beschränkte Einfuhr (Negativliste) einholen. Niederspannungsprodukte müssen den Richtlinien 2006/95/EG und 2004/108/EG entsprechen. Pharmazeutische Produkte benötigen eine Swissmedic-Registrierung. Kleinsendungen bis 20 kg dürfen ohne Lizenz eingeführt werden, es sei denn, es handelt sich um Waren, für die die Gewichtsgrenze nur 2,5 kg beträgt. Achten Sie auf die Lenkungsabgabe für die Einfuhr von Waren, die der VoC unterliegen. Mögliches vereinfachtes Zollanmeldungsverfahren für Kleinsendungen im „e-dec-easy“-Anmeldeverfahren. Kleinsendungen sind solche mit einem Maximalgewicht von 1’000 kg und einem Wert von bis zu 1’000 CHF. Es gibt keine Währungskontrolle, so dass die Zahlung der Einfuhr von Waren problemlos erfolgen kann.
Gewerbesteuer: 8%

Zahlungsbedingungen und Angebote

Angebote und Rechnungen in €, CHF oder US $ kostenlos an der Grenze oder kostenlos zu Hause.

Herkunftsangaben

Notwendig für Speisen und Getränke.
Ebenso müssen Holz und Holzerzeugnisse mit der Angabe des Ursprungslandes versehen sein.

Kennzeichnung / Etikettierung

Traditionelle Kennzeichnung. Die Kennzeichnung muss in der Regel in mindestens einer Schweizer Amtssprache erfolgen. Das Bundesministerium des Innern informiert über besondere Kennzeichnungsvorschriften für den Verkehr Schweiz.

Verpackung

Für den Transport in der Schweiz unterliegen Holzverpackungen der ISPM-Norm Nr. 15, ausgenommen Lieferungen aus der EU.

Modelle und Warenmuster

Warenmodelle sind von Zöllen befreit, wenn

a) aufgrund ihrer Größe (kleine Holzstücke), Aufmachung (z. B. Knöpfe auf Karten, ein Stück für jede Art) oder Aufbereitung (z. B. Stempel oder Löcher) keinen kommerziellen Wert haben, oder

b) zur Vertretung, Überprüfung oder Prüfung zur Auftragserteilung eingeführt werden und diese Grenzwerte nicht überschreiten:

Verbrauchsgüter mit einem Wert von bis zu CHF 100 pro Probe;

Die Anzahl der Proben desselben Typs in einer Sendung spielt keine Rolle. nicht verbrauchbare Produkte bis zu einem Wert von CHF 100 für alle Arten und Qualitäten;

Tabakwaren, alkoholische Getränke, Pharmazeutika und kosmetische Mittel bis zu einem Wert von CHF 100 pro Sendung; Wein nur in Probeflaschen bis 3 dl, Spirituosen nur in Probeflaschen bis 2 dl (ausgenommen Einzelportionsflaschen).

Der Versand von Werbemustern von Waren, die für den Vertrieb für den Schweizer Transport bestimmt sind, auch kostenlos, an potentielle Kunden ist zollpflichtig. Carnet-ATA Verfahren zulässig. Transport Schweiz

Versand- und Begleitpapiere

Typische Dokumente, wie z.B.:

a) Handelsrechnungen (2 Kopien) mit allen typischen Angaben, einschließlich des Ursprungslandes, ohne Beglaubigung;

b) Ursprungszeugnis (einfach) nur auf Antrag des Empfängers, Angabe des Ursprungslandes;

c) Bei Postpaketen bis 31,5 kg: Beifügung von 1 Auslandsfrachtschein, 1 Zollanmeldung (deutsch/französisch/italienisch), Handelsrechnungen; mit Paketen für Luftpost bis 20 kg ausländischer Versandschein, gekennzeichnet mit „auf dem Luftweg“.

d) Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 für Paketsendungen im Rahmen des Freihandelsabkommens mit der EU; einschließlich des europaweiten Kumulierungsabkommens; Für Sendungen mit einem Warenwert von mehr als 6.000 € verwenden Sie das Formular EUR. 1.

Für die Ausfuhr von Waren im Wert von bis zu 6.000 € muss der Ausführer die folgende Erklärung auf der Rechnung oder einem anderen Handelsdokument abgeben: „Der Ausführer der hierunter fallenden Waren erklärt, dass die Waren, sofern nicht anders angegeben, präferenziellen Ursprungs sind … (Herkunftsland angeben)“. Ort und Datum, Unterschrift des Ausführers und Name in Druckbuchstaben (Produkte aus Ceuta und Melilla müssen mit dem Kürzel „CM“ gekennzeichnet sein). Diese Bestimmung gilt nicht für landwirtschaftliche Erzeugnisse.

e) EUR-MED

(f) Das einheitliche „Gemeinsame Versandverfahren“ der EU (NCTS) kann verwendet werden. Der Ursprungsnachweis muss jedoch gemäß Buchstabe d nachgewiesen werden.

http://franzosini-solutions.ch/gli-errori-piu-frequenti-nelle-esportazioni/

http://franzosini-solutions.ch/per-non-sbagliare-con-i-contratti-dappalto/

Hauptquartier

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Via Rinaldo Simen 3
Verkehrsdepartement Schweiz / Europa
6830 Chiasso – Italien



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