LENKUNGSABGABEN AUF FLÜCHTIGE ORGANISCHE VERBINDUNGEN (FLÜCHTIGE ORGANISCHE VERBINDUNGEN)

 

Beim Grenzübertritt können bestimmte Waren einer oder mehreren der folgenden Steuern unterliegen:

  • Steuer auf flüchtige organische Verbindungen, C.O.V. (V.O.C., Flüchtige organische Verbindungen);
  • CO2-Steuer auf Kraftstoffe

für die die entsprechenden Anforderungen zu beachten sind. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf VOCs.

VOCs, flüchtige organische Verbindungen, sind alle organischen Verbindungen, die bei einer Temperatur von 20 ° C einen Dampfdruck von 0,01 kPa oder mehr haben. VOCs sind auch Verbindungen, die bei der Temperatur der Verwendung eine Flüchtigkeit aufweisen, die der obigen Definition entspricht (ein Dampfdruck von 0,01 kPa oder mehr).

Die VOCs anthropischen Ursprungs sind Moleküle, die vom Menschen unter Verwendung einiger Derivate aus der Ölraffination gebaut wurden, die beispielsweise die Herstellung organischer Lösungsmittel ermöglichen, die bei der Herstellung von Farben und Tinten, bei Oberflächenbehandlungen (Waschen, Lackieren, Drucken), bei der Lederbeschichtung und bei der Herstellung von Schuhen, bei der Umwandlung von Gummi und bei der Gewinnung von Pflanzenölen weit verbreitet sind. auf dem Gebiet der medizinischen Chemie usw. Daher werden die meisten Lösungsmittel, die in den verschiedenen Produktionsbereichen verwendet werden, als VOCs betrachtet.

Zu den Hauptquellen für flüchtige organische Verbindungen gehören Beschichtungen, insbesondere Schutzfarben und -beschichtungen, Klebstoffe und Sprühfarben, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Kühlmittel und chemische Reinigungsmittel.

Aufgrund von Kosten, Umweltrisiken und immer strengeren Vorschriften hat die Farben- und Lackindustrie im Laufe der Zeit Lösungen eingeführt, die die Verwendung von Lösungsmitteln auf Wasserbasis auch für die Herstellung von Acrylfarben beinhalten.

Es ist darauf hinzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Einfuhr folgende Personen von der Steuer befreit sind:

Erzeugnisse, bei denen der VOC-Gehalt nicht mehr als 3 Massenprozent beträgt;

Ethylalkohol (Ethanol), der zur Verwendung als Kraftstoff bestimmt ist und auf dem Etikett als solcher bezeichnet ist, in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von höchstens 10 Litern;

Öl, das ausschließlich zur Verwendung als Kraftstoff bestimmt ist und auf dem Etikett als solches bezeichnet wird, in Einzelhandelsbehältnissen;

flüssiges Propan und Butan sowie deren Gemische, sofern sie gerucht und als Brennstoffe verwendet werden;

Zweitakt-Motorenöl, das in Einzelhandelsbehältern verpackt und auf dem Etikett deutlich als solches gekennzeichnet ist.

Die Lenkungsabgabe in Höhe von CHF 3.00 pro kg VOC wird bei der Einfuhr erhoben.

Verfügt der Einführer über eine Genehmigung im Rahmen des Verfahrens der freiwilligen Verpflichtung, die bei der Einfuhr anzugeben ist, so unterliegen die Gegenstände vorübergehend nicht dieser Abgabe.

Bei der Ausfuhr wird die Steuer auf ausgeführte flüchtige organische Verbindungen auf Antrag bei der Generalzolldirektion erstattet.

Auf dem Frachtbrief, der Rechnung oder dem Lieferschein sind für jedes Erzeugnis die Menge der flüchtigen organischen Verbindungen in Kilogramm oder der VOC-Gehalt in Gewichtsprozent und die Eigenmasse anzugeben.

Jedes hier behandelte Thema und die entsprechenden Details lassen sich aus dem Elektronischen Zolltarif (www.tares.ch) ableiten.

Das Zollpersonal von SA Luciano Franzosini steht Ihnen gerne für jede Klärung der Angelegenheit zur Verfügung.