WANN SPRECHEN WIR ÜBER DEN GRÜNEN KANAL?

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Das System des Grünen Kanals ist der automatische Zollmechanismus der EU zur Durchführung von Zollanmeldungen. Es arbeitet auf der Grundlage einer Risikoanalyse und wählt die zu prüfenden Sendungen anhand vorgegebener Parameter aus. Es kann drei Ergebnisse liefern: „Keine Kontrolle“ (NC) und damit sofortige Freigabe der Sendung, „Document Control“ (CD), „Goods Visit“ (VM).

– NC: Die Ware ist frei und wird ohne Kontrolle freigegeben;

– CD: Der für die Dokumentenkontrolle zuständige Beamte prüft die der Zollanmeldung beigefügten Unterlagen. Besteht eine Übereinstimmung zwischen den Sendungsdaten und der Zollanmeldung, gibt sie die Ware frei, andernfalls vertieft sie die Überprüfung, indem sie zusätzliche Dokumente und Informationen anfordert oder die Ware physisch überprüft.

– VM: Wenn das System diesen Eingriff auswählt, ist der mit der Kontrolle beauftragte Beamte verpflichtet, die Waren vor der Freigabe physisch zu überprüfen und zu bescheinigen, was er persönlich gefunden hat.

In seltenen und besonderen Fällen können Zollbeamte von sich aus ein Ergebnis von einer KN in eine CD oder VM ändern.

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Posted on

4 Juni 2022