WELCHE INCOTERMS ERGEBEN
SOLLTE ICH AUF DER RECHNUNG ANGEBEN?

Jedes einzelne in den Incoterms® kodierte Akronym legt eindeutig fest, welche Incoterms®-Ausbeute zu verwenden ist und wer die Kosten und Verantwortlichkeiten für jeden Teil des Transports, für die Zollkosten bei Abgang und Ankunft und für die Versicherungskosten zu tragen hat. Ein wichtiger (oft übersehener) Teil ist die Angabe des spezifischen Namens des geografischen Ortes, der Grenze oder des Hafens/Flughafens, auf den sich das Akronym bezieht, nach dem Akronym.

Welche Incoterms® sind zu verwenden und wo kann ich sie finden? Die Incoterms®-Klauseln wurden von der Internationalen Handelskammer (ICC) ratifiziert und ursprünglich in englischer Sprache veröffentlicht, mit autorisierten Übersetzungen in 31 weitere Sprachen durch die verschiedenen nationalen Handelskammern.

Das Abkommen wurde zuletzt im Jahr 2020 überarbeitet, daher lautet seine aktuelle korrekte Bezeichnung INCOTERMS® 2020.

 

Welcher Incoterms®-Ertrag ist zu verwenden?

EXW

Der Begriff Ex Works, auch bekannt unter dem Akronym EXW, wird in der Regel mit Ex Works übersetzt. Der Vermerk EXW, der durch die Angabe eines bestimmten Ortes ergänzt werden muss, verpflichtet den Verkäufer lediglich dazu, die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt in seinem Betrieb (Fabrik, Lager usw.) bereitzustellen und nur die entsprechenden Unterlagen für die Ausfuhr aus dem Ursprungsland bereitzustellen.

Der Käufer muss seinerseits die zollamtliche Abwicklung der Ausfuhr veranlassen (wenn er dazu nicht in der Lage ist, muss die Rücksendung auf FCA umgestellt werden), den Transport organisieren und alle Kosten und Risiken bis zum endgültigen Bestimmungsort tragen.

FCA

Der Begriff „Free Carrier“ wird in der Regel mit „freier Frachtführer“ übersetzt, abgeleitet von „frei“ im Sinne von unbezahlter Fracht. Die FCA-Notierung, die durch die Angabe eines bestimmten Ortes ergänzt werden muss, verpflichtet den Verkäufer, die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt vorzubereiten, die entsprechenden Unterlagen für die Ausfuhr aus dem Ursprungsland bereitzustellen, sie im Lager des Spediteurs (oder einer anderen vom Käufer gewählten Person) abzuliefern und die Kosten für die Ausfuhrzollabfertigung zu tragen.

Der Käufer seinerseits organisiert den Transport und trägt alle Kosten sowie alle Risiken bis zum endgültigen Bestimmungsort.

FOB

Der Begriff Free On Board, auch bekannt unter der Abkürzung FOB, wird üblicherweise für den Seeverkehr verwendet. Die FOB-Notierung, die durch die Angabe des Einschiffungshafens ergänzt werden muss, verpflichtet den Verkäufer zur Übernahme aller Transportkosten bis zum Einschiffungshafen, einschließlich der Kosten für die Verladung des Schiffes, sowie der Kosten für die Beschaffung von Lizenzen und Dokumenten für die Ausfuhr aus dem Ursprungsland und der Kosten für die Zollabfertigung auch bei der Ausfuhr.

Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Waren an Bord des Schiffes verladen werden, gehen alle anderen Kosten, einschließlich der Versicherungskosten, zu Lasten des Käufers. Die Haftung für die Waren geht vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Waren an Bord des Schiffes verladen werden.

Der Wortlaut dieser Übergabebedingung gilt mit der Angabe des Verschiffungshafens (z. B. FOB Genua) als vollständig.

  • Hinweis: Ab Incoterms® 2020 wird der Begriff FOB nur für den Seetransport von nicht containerisierten Gütern empfohlen. Für den Containertransport wird die FCA empfohlen.

FAS (nur See- oder Binnenwasserstraßen)

Die Ausbeute „Free Alongside Ship“ (FAS) wurde für den Seeverkehr geschaffen und sieht vor, dass der Verkäufer für alle Transportkosten bis zum Einschiffungshafen aufkommt, einschließlich der Kosten für die Verladung der Waren an Bord des Schiffes sowie der Kosten für die Beschaffung von Lizenzen und Dokumenten für die Ausfuhr aus dem Herkunftsland und für die Zollabfertigung auch bei der Ausfuhr.

Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Waren an Bord des Schiffes gebracht werden, gehen alle anderen Kosten, einschließlich der Versicherungskosten, zu Lasten des Käufers. Die Haftung für die Waren geht vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Waren an Bord des Schiffes gebracht werden.

Der Wortlaut dieser Rückgabebedingung gilt als vollständig mit der Angabe des Einschiffungshafens (z. B. FAS Genua).

  • Hinweis: Ab Incoterms® 2020 wird der Begriff FAS nur für den Seetransport von nicht containerisierten Gütern empfohlen. Für den Containertransport wird die FCA empfohlen.

CFR

Der Begriff Cost and Freight, auch CFR oder C&F genannt, wird hauptsächlich im Seeverkehr verwendet. Danach trägt der Verkäufer alle Kosten für den Transport zum Bestimmungshafen, einschließlich der Kosten für die Entladung des Schiffes, sowie für die Beschaffung von Lizenzen und Dokumenten für die Ausfuhr aus dem Herkunftsland und für die Zollabfertigung auch bei der Ausfuhr.

Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Waren geht jedoch vom Käufer auf den Verkäufer über, sobald die Waren im Einschiffungshafen an Bord des Schiffes verladen werden. Der Verkäufer haftet nicht für die Kosten der Versicherung der Ware während des Transports.

Der Wortlaut dieser Rückgabebedingung gilt mit der Angabe des Bestimmungshafens (z. B. CFR New York) als vollständig.

CIF

Der Begriff Kosten, Versicherung und Fracht, auch CIF genannt, wird hauptsächlich für den Seeverkehr verwendet. Diese Klausel besagt, dass der Verkäufer für alle Transportkosten bis zum Bestimmungshafen, einschließlich der Kosten für die Versicherung der Ware während des Transports, sowie für die Beschaffung von Lizenzen und Dokumenten für die Ausfuhr aus dem Ursprungsland und für die Zollabfertigung auch bei der Ausfuhr verantwortlich ist.

Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Waren geht vom Käufer auf den Verkäufer über, sobald die Waren im Einschiffungshafen an Bord des Schiffes verladen werden. Der Verkäufer ist jedoch auch verpflichtet, zugunsten des Käufers eine Versicherung abzuschließen, die etwaige Verluste oder Schäden während des Transports zum Bestimmungshafen deckt.

Der Wortlaut dieser Rücksendebedingung gilt mit der Angabe des Bestimmungshafens (z.B. CIF New York) als vollständig.

CPT

Der Begriff „Frachtfrei“ (Carriage Paid To, CPT) wird für jede Beförderungsart verwendet, einschließlich des multimodalen Verkehrs. Danach trägt der Verkäufer alle Kosten für den Transport zum vereinbarten Bestimmungsort sowie für die Beschaffung von Lizenzen und Dokumenten für die Ausfuhr aus dem Herkunftsland und für die Zollabfertigung auch bei der Ausfuhr.

Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht vom Käufer auf den Verkäufer über, sobald die Ware dem ersten Frachtführer übergeben wurde. Der Verkäufer haftet nicht für die Kosten der Versicherung der Ware während des Transports.

Der Wortlaut dieser Übergabebedingung gilt mit der Angabe des vereinbarten Bestimmungsortes (z. B. CPT Paris) als vollständig.

CIP

Der Begriff „Carriage and Insurance Paid To“, auch bekannt als CIP, wird für alle Verkehrsträger, einschließlich des multimodalen Verkehrs, verwendet. Nach dieser Klausel haftet der Verkäufer für alle Transportkosten bis zum vereinbarten Bestimmungsort, einschließlich der Kosten für die Versicherung der Ware während des Transports, sowie für die Beschaffung von Lizenzen und Dokumenten für die Ausfuhr aus dem Herkunftsland und für die Zollabfertigung auch bei der Ausfuhr.

Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht vom Käufer auf den Verkäufer über, sobald die Ware dem ersten Frachtführer übergeben wurde. Der Verkäufer ist jedoch auch verpflichtet, zugunsten des Käufers eine Versicherung abzuschließen, die etwaige Verluste oder Schäden während des Transports zum vereinbarten Bestimmungsort deckt.

Der Wortlaut dieser Übergabebedingung gilt mit der Angabe des vereinbarten Bestimmungsortes (z. B. CIP Paris) als vollständig.

DAP

Der Begriff Delivered At Place, auch DAP genannt, wird für jeden Verkehrsträger, einschließlich des multimodalen Verkehrs, verwendet. Danach ist der Verkäufer verantwortlich für die Organisation des Transports und der Lieferung der Ware an den vereinbarten Bestimmungsort sowie für die Beschaffung von Lizenzen und Dokumenten für die Ausfuhr aus dem Ursprungsland und für die Zollabwicklung auch bei der Ausfuhr.

Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht vom Käufer auf den Verkäufer über, sobald die Ware dem Käufer am vereinbarten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Käufer ist verantwortlich für die Einfuhr der Waren, einschließlich der Zollkosten und -verfahren.

Der Wortlaut dieser Rückgabebedingung gilt mit der Angabe des vereinbarten Bestimmungsortes (z.B. DAP Mailand) als vollständig.

DPU

Der Begriff Geliefert am Ort der Entladung (Delivered At Place Unloaded), auch bekannt als DPU, wird für alle Verkehrsträger, einschließlich des multimodalen Verkehrs, verwendet. Danach ist der Verkäufer verantwortlich für die Organisation des Transports und der Lieferung der Ware an den vereinbarten Bestimmungsort sowie für die Beschaffung von Lizenzen und Dokumenten für die Ausfuhr aus dem Ursprungsland und für die Zollabwicklung auch bei der Ausfuhr.

Der Verkäufer ist auch für die Entladung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort verantwortlich. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht vom Käufer auf den Verkäufer über, sobald die Ware am vereinbarten Bestimmungsort entladen wurde. Der Käufer ist verantwortlich für die Einfuhr der Waren, einschließlich der Zollkosten und -verfahren.

Der Wortlaut dieser Übergabebedingung gilt mit der Angabe des vereinbarten Bestimmungsortes (z.B. DPU München) als vollständig.

DDP

Der Begriff Delivered Duty Paid, auch DDP genannt, wird für alle Beförderungsarten verwendet, einschließlich des multimodalen Verkehrs. Danach ist der Verkäufer verantwortlich für den Transport und die Lieferung der Ware an den vereinbarten Bestimmungsort sowie für die Beschaffung von Lizenzen und Dokumenten für die Ausfuhr aus dem Herkunftsland und für die Zollabwicklung sowohl bei der Ausfuhr als auch bei der Einfuhr.

Der Verkäufer ist auch für die Zahlung von Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben im Zusammenhang mit der Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland verantwortlich. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht vom Käufer auf den Verkäufer über, sobald die Ware dem Käufer am vereinbarten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird.

Der Wortlaut dieser Rückgabebedingung gilt mit der Angabe des vereinbarten Bestimmungsortes (z.B. DDP Madrid) als vollständig.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Incoterms® 2020 einen einheitlichen und klaren Rahmen für die Festlegung der Verantwortlichkeiten und Pflichten von Verkäufer und Käufer im internationalen Handel bieten. Die Wahl des geeigneten Incoterms hängt von den spezifischen Bedürfnissen der an der Transaktion beteiligten Parteien und dem verwendeten Verkehrsmittel ab.

 

Schlussfolgerung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verständnis und die korrekte Verwendung der Incoterms® 2020 von entscheidender Bedeutung sind, um sicherzustellen, dass internationale Geschäftstransaktionen für alle Beteiligten klar und unmissverständlich sind. Diese standardisierten Bedingungen erleichtern die Kommunikation zwischen Verkäufern und Käufern und verringern das Risiko von Missverständnissen und Streitigkeiten. Es ist wichtig, dass Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind, sich über Änderungen und Überarbeitungen der Incoterms® auf dem Laufenden halten und sicherstellen, dass sie in ihren Verträgen die aktuelle Fassung verwenden.

Denken Sie daran, dass die Wahl der am besten geeigneten Incoterm®-Klausel von den spezifischen Bedürfnissen der beteiligten Parteien und der Art des Geschäfts abhängt. Daher ist es ratsam, einen Fachmann auf diesem Gebiet oder einen auf internationales Recht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um festzustellen, welcher Begriff für die jeweilige Situation am besten geeignet ist.