Wenn es nicht möglich ist, die Waren abzufertigen oder sie an den Absender zurückzusenden, kann man ihre Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung beantragen: Dies besteht darin, das geeignetste Mittel zu finden, um die fraglichen Waren vollständig unbrauchbar und wertlos zu machen. Die Vernichtung wird vom Zoll bewilligt und erfolgt normalerweise auf Kosten des Zollbeteiligten und unter Kontrolle der Guardia di Finanza und führt nach der Erfassung zum Erlöschen der Steuerschuld, d.h. es werden keine Zollgebühren fällig. Manchmal wird die Vernichtung direkt von den Zollbehörden aus Gründen der Gesundheit oder der öffentlichen Ordnung angeordnet.
Search
- Franzosini in den Top100 der Reedereien und Logistikunternehmen
- Franzosini erhält die GDP-Zertifizierung
- Erlangung der ISO 27001-Zertifizierung
- US-Zölle: Was sich für Waren ändert
- Ökologische Nachhaltigkeit 2024
- Die Geschichte eines unternehmerischen Traums
- Erlangung des D&B Rating-Zertifikats 2024
- Tepoorten Group: Ein Hauptakteur im internationalen Transportwesen
- SA Luciano Franzosini: 95 Jahre Geschichte!
- Franzosini & Butti jetzt auch in Felixstowe