WAS IST EINE „LIEFERANTENERKLÄRUNG“?

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Der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist ein Antrag auf Ausstellung beizufügen, den der Beteiligte unter Angabe der Gründe, aus denen er die angemeldeten Waren für präferenzberechtigt hält, zu unterzeichnen hat. Das Unternehmen, das die Erklärung unterzeichnet, verpflichtet sich, in jeder Hinsicht, auch strafrechtlich, das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erhalt des Präferenzursprungs nachzuweisen.

In einigen Fällen benötigt der Ausführer Informationen über den präferentiellen oder teilpräferentiellen Status der in der Gemeinschaft erworbenen Rohstoffe, um Gewissheit über den Ursprung zu erlangen. Der Ausführer kann beim EU-Lieferanten der zu vermarktenden Waren, Rohstoffe oder Endprodukte die Ausstellung einer „Lieferantenerklärung“ oder einer „Langzeit-Lieferantenerklärung“ gemäß dem Schema und den Modalitäten der Verordnung (EG) 1207/2000 beantragen.

Die Langzeiterklärung ist ein Jahr lang gültig (sie kann auch für kürzere Zeiträume ausgestellt werden), kann sich auf alle oder nur auf einen Teil der produzierten Waren beziehen und kann für alle oder einen Teil der Länder ausgestellt werden, mit denen die Abkommen in Kraft sind.

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Posted on

4 Juni 2014