WAS IST EIN „WARENBESUCH“?

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Bei der Warenkontrolle handelt es sich um eine physische Kontrolle, bei der Zollbeamte die Übereinstimmung der in einer Sendung enthaltenen Waren mit den Begleitdokumenten und mit der beim Zoll vorgelegten Zollanmeldung überprüfen. Die Standard-Zollprüfung wird nach Abgabe der Zollanmeldung mit dem automatischen Green Channel-System entschieden.

Während der Besichtigung kann beschlossen werden, die Waren zu beschlagnahmen. Diese Inspektion kann sowohl vom Zoll als auch vom SVAD-Büro (Customs Anti-Fraud Surveillance Service) mit dem spezifischen Zweck der Kontrolle von Sendungen zur Verhinderung von Steuer- / Zollbetrug, Schmuggel, der Einfuhr gefälschter Waren und kann auch vor der Zollanmeldung erfolgen.

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Posted on

5 Juni 2014