WAS IST, WENN ICH EINE TRIANGULATION HABE?

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Soll dem Absender der tatsächliche Bestimmungsort des Gutes nicht bekannt gegeben werden oder soll der Empfänger den Ursprung des Gutes nicht kennen, so ist dies dem Spediteur ausdrücklich schriftlich mitzuteilen.

Weist der Empfänger den Spediteur an, das Gut an einen Dritten zurückzusenden, so darf der Spediteur dem Dritten auch ohne besondere Aufforderung weder den Namen des ersten Absenders noch den Ursprung des Gutes bekannt geben. Der Spediteur entfernt die Ursprungskennzeichen jedoch nur auf schriftlichen Antrag.

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Posted on

6 Juni 2014