WIE ERSTELLT MAN EINE AUSFUHRZOLLANMELDUNG?

Schweizer Exportunternehmen (KMU) sind verpflichtet, für jede über die Grenze verschickte Ware eine obligatorische Ausfuhrzollanmeldung (EZA) abzugeben. Hierfür gibt es vier Möglichkeiten:

– Formular 11.030. Dies ist eine handgeschriebene DDE. Sie wird bald eingestellt und durch die Online-Webanwendung e-dec ersetzt.

– Die e-dec Webanwendung. Es ist seit dem 1. Januar 2012 in Betrieb und wird das Papierformular 11.030 ab dem 1. Januar 2013 endgültig ersetzen.

– e-dec export, eine Online-Anwendung, mit der Sie Ihre EDD elektronisch an die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) übermitteln können. Sein Hauptvorteil gegenüber dem Formblatt 11.030 ist die Beschleunigung der Zollverfahren. e-dec export betrifft nur endgültige Ausfuhren. Exporteure, die es nutzen wollen, müssen sich bei der FCA registrieren lassen.

– NCTS-Ausfuhr. Das neue EDV-gestützte Versandverfahren (NCTS) ist für Waren im Versandverfahren bestimmt und soll den Austausch mit den Zollstellen vereinfachen.

Den Waren muss grundsätzlich auch eine Rechnung und/oder ein Lieferschein beigefügt sein.

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2 Juni 2016