WAS IST DAS MANDAT FÜR DIE INDIREKTE VERTRETUNG?

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Bei der „indirekten Vertretung“ muss der Zollagent vom ausführenden Unternehmen beauftragt werden, die Zollformalitäten in eigenem Namen, aber im Auftrag des verpflichteten Wirtschaftsbeteiligten zu erledigen.

Dieses Mandat muss auf Verlangen der Zollstellen als Nachweis der Vertretungsbefugnis vorgelegt werden. (Art. 5 C.D.C.; Art. 2 D.D. 27/10/2000, Prot. 8703)

Das Mandat für die indirekte Vertretung ist auf Briefpapier vorzulegen und im Original den Zollabfertigungsunterlagen beizufügen (oder per Fax an den Zollagenten zu übermitteln); dieses Mandat ist bis auf schriftlichen Widerruf gültig.

Das Dokument kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:
Freigabemandat EUR 1

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Posted on

1 Juni 2014